Über den Mindestlohn, die häusliche 24-Stunden-Pflege und viele offene Fragen.
Es war ein so schöner Morgen als Hannelore M. (86) die Vorhänge in ihrem Haus zur Seite zog, genauer gesagt: zur Seite ziehen ließ. Von Magda, ihrem Schatz, ihrer langjährigen, längst liebgewonnenen Betreuungsperson aus Osteuropa, die mit ihr zusammen in dem großen Haus lebt und einfach immer für Sie da ist. „Machen Sie mir doch einmal das Radio bitte an“, sagte Hannelore zwischen ihren morgendlichen zwei Toastbrotscheiben und dem herrlich duftenden Kaffee, den Magda ihr jetzt in die Tasse goss. Nach einer kurzen Werbung fingen die Nachrichten an. Von einer bulgarischen Pflegekraft wurde da plötzlich gesprochen, die ihr Recht auf den Mindestlohn vor Gericht eingeklagt hatte, weil sie nur für sechs Stunden am Tag Lohn erhielt – und dies, obwohl sie bei ihrer zu betreuenden Person wohnte und diese auch nachts pflegte. Und so ginge das ja nun nicht, was offenbar auch die Richter so jetzt entschieden hätten. Beide horchten auf. „Was bedeutet das denn für uns?“ fragte die Seniorin ihre sie umsorgende Pflegekraft. „Ich fürchte, …“ fuhr nun Magda fort mit trauriger Stimme, „dass ich für Sie nun unerschwinglich teuer werde und wir uns wohl trennen müssen und ich sie dann nicht mehr betreuen kann.“ Beide schwiegen ganz betroffen … Eine solche oder eine ähnliche Szene beherrscht aktuell die Diskussion in der gesamten Pflegebranche, wenn es um die sogenannten „24-Stunden-Hilfen“ geht. Was ist noch erlaubt, was ist künftig verboten, was kostet das wen und vor allem: Wer leidet darunter am meisten? Senioren Anker hat die wichtigsten Konsequenzen für Verbraucher und Pflegekräfte einmal zusammengefasst. Denn gerade wir, als größte Pflegeagentur mitten in Bremerhaven, wollen ja nach wie vor nur das Beste für unsere Senioren tun.
Pflegenotstand in Deutschland und die Folgen: illegale wie legale Betreuung.
Der Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V., kurz: VHBP, hat dazu Stellung genommen. Demnach arbeiten in Deutschland 90 Prozent der häuslichen 24-Stunden-Betreuungskräfte illegal, da sie nicht arbeitnehmerähnlich beschäftigt sind. Sie stammen aus EU-Staaten mit niedrigem Lohnniveau und größtenteils aus Polen, Rumänien, Bulgarien, der Ukraine, Belarus und Zentralasien. Das Urteil des Bundesarbeits-gerichts besagt nun, dass Betreuungskräfte, die bei Pflegebedürftigen zu Hause leben, für 24 Stunden Arbeit am Tag bezahlt werden müssen und nicht bloß für einen Teil davon. Das würde rund 600.000 Betreuungskräfte betreffen und … natürlich auch die Portemonnaies der Seniorinnen und Senioren bzw. derer Angehörigen. Allein drei Millionen Menschen sind auf häusliche Pflege angewiesen und damit auf Unterstützung in der Grundpflege, Hauswirtschaft und sozialer Betreuung. Wohl kaum jemand kann die Differenz zwischen dem staatlichen Pflegegeld – je nach Pflegegrad bis zu 901 Euro monatlich – und den nunmehr von Experten berechneten 9.000 bis 12.000 Euro Kosten für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung aufbringen. Arbeitszeit, Pausenregelungen … all das müsste dann auf mehrere Pflegekräfte verteilt werden.
Bisher sind Nettoverdienste von rund 1.300–1.600 Euro üblich. Und: Wie soll man überhaupt Kontrollen im Haushalt durchführen? Fördert das Urteil nicht geradezu die illegale Betreuung, die Schwarzarbeit, weil Pflege damit unbezahlbar wird? Hier ist die Politik gefordert, realistische Rahmenbedingungen zu schaffen, denn in unserem Rechtssystem ist es nicht vorgesehen, für andere Menschen zu arbeiten und gleichzeitig in deren Haushalt zu leben. Es ist ein Graubereich, bei dem das Urteil in der Praxis wohl noch keine Auswirkungen haben dürfte. Denn bis die Politik dafür eine Lösung gefunden hat, die bezahlbar und arbeitnehmerähnlich ist, nun, das kann bekanntlich dauern. Ein kurzer Blick über die Grenzen zeigt am Beispiel des österreichischen Hausbetreuungsgesetzes, dass es sehr wohl lebenspraktisch gehen kann, wenn man nur will. Anders in Deutschland, wo das Thema ein echt heißes Eisen ist, an das sich bislang keine Bundesregierung getraut hat, die Branche zu regulieren. Wie gut, dass es da aber längst andere Wege der Betreuung gibt auf der legalen Seite – so, wie das Senioren Anker bereits seit der Gründung 2013 macht.
Angestellt nach dem „polnischen Modell“ bleibt weiterhin legal.
„Durch die EU-Erweiterung ist es möglich, dass z. B. polnische Betreuungskräfte in deutschen Haushalten legal tätig werden können“, so die Inhaberin von Senioren Anker, Beata Wandzioch. „Voraussetzung dafür ist eine sozialversicherungspflichtige Anstellung in einer zugelassenen Firma, die ihre Mitarbeiter nach Deutschland entsendet, was über uns als Pflegeagentur zur Vermittlung osteuropäischer Betreuungskräfte für Privathaushalte in Deutschland ja möglich ist“, fährt Wandzioch fort. Als examinierte Krankenschwester und Qualitätsmanagerin weiß sie schließlich, worauf es in der Pflege unter Einhaltung der amtlichen Vorschriften ankommt. Und deshalb sind ihre Service-Engel von Senioren Anker auch nicht nur ein Segen für die zu betreuenden Personen, sondern arbeiten auch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Durch die Bescheinigung „A1“ sind sie selbstverständlich bei den Kassen im Entsendeland gemeldet.
Die Sozialversicherungspflicht entsantder Personen aus einem Land innerhalb der EU wird somit rechtlich anerkannt. „Es freut uns, dass wir zu den 10 Prozent gehören, die legal für gute Pflege auch gute Kräfte vermitteln können. So haben wir mit Herz, mit Hand und miteinander die Pflege auf ein neues Level gehoben. Ich lebe meinen Traum, für die ältere Generation von Herzen da zu sein und die Angehörigen im Alltag erheblich zu entlasten“, fasst Beata Wandzioch zusammen, was ihr Unternehmen derart beliebt und erfolgreich gemacht hat. Wenn die Politik andere Vorgaben machen und fordern sollte in Bezug auf die Vermittlung und Bezahlung von Arbeitskräften zur 24-Stunden-Betreuung aus dem Ausland, dann wird Senioren Anker vorn mit dabei sein, zu einer fairen Lösung für alle beizutragen. Denn: „Wir lieben unsere Senioren genauso wie das tolle Team unserer betreuenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“, so Wandzioch.
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