Glück fängt dort an, wo man zuhause ist. Wir geben mit Herz und begleiten durch den Alltag.

Pflegegeld-Anträge

Ihr Anspruch auf Pflegegeld

Ist ein Mensch pflegebedürftig, wird er entsprechend der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Leistungen der Pflegeversicherung. Sie können diese in Anspruch nehmen, z. B. das Pflegegeld. Alle anerkannt pflegebedürftigen Personen, die einen Pflegegrad haben, haben Anspruch darauf und können dieses direkt bei der Pflegekasse, die zugleich die Krankenkasse ist, beantragen.

Wir helfen Ihnen gern, den Pflegegeld-Antrag zu stellen:

Zum Fragebogen “Pflege mit Herz”! ...

Pflegegeldübersicht

Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige entsprechend des Pflegegrades:

    • Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld0%
    • Pflegegrad 2: 332 €25%
    • Pflegegrad 3: 573 €50%
    • Pflegegrad 4: 765 €75%
    • Pflegegrad 5: 947 €100%

Verhinderungspflege steht Ihnen zu

Ihr Anspruch auf Verhinderungspflege

Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson in der Durchführung der häuslichen Pflege durch Krankheit, Urlaub o. ä. verhindert ist. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr – zusätzlich ist eine Aufstockung durch Kurzzeitpflegeausgleich von 806 € möglich.

Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche bekommen:

Gleich Kontakt aufnehmen! ...

Individuelles Pflegekostenrechner-Beispiel bei freier Kost und Logis

Ihr Beitrag zur „24-Stunden-Zuhause-Pflege“

Unter Berücksichtigung der aufgeführten Pflegezuschüsse ergibt sich folgender durchschnittlicher Aufwand bei Pflege durch Senioren-Anker und Pflegegrad 3:

Beispielwerte Gesamtkosten für den Service-Engel bei Pflegegrad: 2.400,00 €
Abzüglich aktuelle Pflegegeldleistung der Pflegekasse für Pflegegrad: - 545,00 €
Abzüglich aktuelles Verhinderungspflegegeld der Pflegekasse (2.418 €/Jahr):- 201,50 €
Abzüglich aktuell üblicher Steuervorteil (4.000,00 €/Jahr)*: - 333,00 €
Gesamtbelastung pro Monat effektiv: 1.320,50 €
Reisekosten der Betreuungskräfte (+ 100,00 € bis 150,00 €) + 100,00 €
Zirka alle 8 Wochen pro Anreise/Abreise 100,00 € 1.420,50 €


Betreuung einer zweiten Person im Haushalt

Ohne Pflegebedarf zuzüglich 100,00 € bis 200,00 €/Monat

Mit Pflegebedarf zuzüglich 200,00 € bis 400,00 €/Monat

Mehrkosten bei Nachteinsätzen 50,00 € bis 100,00 €/Monat

* Mögliche Steuererleichterung: ggf. bis zu 4.000,00 € im Jahr (333,00 € im Monat)

Wieviel Entlastung darf es sein? Wir helfen Ihnen gern weiter!

Von der Antragstellung bis zur Zahlung des Pflegegeldes lassen wir Ihnen kompetente Hilfe und guten Rat zukommen. Weniger hätten Sie von uns ja auch gar nicht erwartet.

Wir rechnen Ihnen gern Ihre Pflegesituation aus:

„Pflege mit Herz“ beginnt hier ...

Transparente Preise

Ein gutes Gefühl von Anfang an: transparente Preise.

Die „24-Stunden-Zuhause-Pflege“ von Senioren Anker stellt eine echte Alternative zum Pflege -und Seniorenheim dar, da sie durch eine transparente Kostensituation bezahlbar ist und steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Höhe des Aufwands hängt davon ab, wie viel Unterstützung der Pflegebedürftige erhält und welche Voraussetzungen Sie sich von unserem Service-Engel wünschen. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass Sie den für Sie vorbereiteten Fragebogen möglichst genau ausfüllen.

Wir helfen immer weiter – bei der Pflege, bei Ihnen Wünschen, bei den Anträgen:

Reden wir miteinander! ...
Was Sie schon immer über Senioren Anker und unsere Pflege mit Herz wissen wollten.

Häufige Fragen von Senioren

Was sind die Voraussetzungen für eine “24-Stunden-Zuhause-Pflege”?
Wir legen Wert auf eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen helfenden Händen, die für uns arbeiten. So sehen wir uns als Schnittstelle und Vermittler zwischen Service-Engeln und unseren Kunden. Damit sich unsere Service-Engel bei Ihnen wohlfühlen als wären Sie Teil Ihrer Familie, gibt es natürlich ein paar wichtige Voraussetzungen:

  • Abschließbares, beheizbares Zimmer
  • Zugang zum Bad und zur Toilette
  • Ein vernünftiges Bett
  • Saubere Bettwäsche
  • Internetzugang
  • Mitbenutzung der Küche
Wie lange müssen Sie auf Ihren Service-Engel warten?
Wir tun wirklich alles, damit die zu betreuende Person so rasch wie möglich Hilfe von Senioren Anker bekommt. Gewöhnlich dauert es lediglich 7 bis 10 Tage – und ein Service-Engel steht vor der Tür! Lassen Sie ihn herein und spüren Sie ehrliches Engagement, das von ganzem Herzen kommt.
Braucht ein Service-Engel eine Einarbeitungszeit?
Ihre neue große Hilfe kann natürlich nicht gleich alles wissen. Geben Sie ihr bitte ein paar Tage Zeit, Sie und die neue Umgebung erst einmal näher kennenzulernen. In der Regel reichen 3 bis 7 Tage Eingewöhnungszeit aus, um zu erfahren, wie herzlich unsere Betreuung für Sie in den eigenen vier Wänden sein kann.
Hat ein Service-Engel eine Arbeitszeit?
Aber ja! Im Allgemeinen stehen unsere Betreuungskräfte bis 48 Stunden pro Woche jederzeit gern zur Verfügung. Unsere “Eins-zu-eins-Betreuung” mit “24-Stunden-Zuhause-Pflege” umsorgt unsere Senioren für ein selbstbestimmtes Leben. Und zwar nicht nach der Stoppuhr. Nicht nach Schema F. Aber mit einer definierten Arbeitszeit für ein faires Miteinander.
Wie oft wechselt das Betreuungspersonal?
In der Regeln wechseln sich unsere Service-Engel alle 6 bis 10 Wochen ab. Da man sich oft so gut aneinander gewöhnt hat, kommen daher auch die immer gleichen zwei „Lieblingsbetreuerinnen, die sich abwechseln. Das schafft eine angenehme Beständigkeit in der Betreuung ohne sich ständig an neue Menschen gewöhnen zu müssen. In jedem Fall können Sie aber sicher sein – ob für Ihre Angehörigen oder für sich selbst: Unsere zu pflegenden Personen werden von Liebe umgeben sein.

Wichtige Aspekte für Angehörige

Ersetzt ein Service-Engel den heimischen Pflegedienst?
Nein. Aber Ihr Service-Engel als liebevolle Pflegekraft ist eine ideale Ergänzung. Der heimische Pflegedienst führt oft wichtige medizinische Behandlungen durch, die ein Pflege-Engel – und sei er noch so umsorgend für Sie da – nicht einfach übernehmen kann bzw. darf.
Wie ist das mit der Unterbringung?
Sehr gut! Weil sowohl unser Service-Engel als auch die Seniorin oder der Senior jeweils ihr eigenes Zimmer haben sollten. Jeder braucht schließlich seinen persönlichen Rückzugsort, auch wenn man sich miteinander noch so gut versteht. Die Mitbenutzung eines Bades und der Küche sollte ebenfalls gewährleistet sein – inkl. freier Kost und Logis.
Was, wenn die zu pflegende Person im Krankenhaus ist?
Selbstverständlich finden wir auch für solche denkbaren Situationen einen überzeugenden Ausweg. Denn eine Vertragspause ist jederzeit möglich: Bei einem Krankenhausaufenthalt wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht, die beiden Seiten gerecht wird.
Und “wenn die Chemie” irgendwie doch nicht stimmt?
Sollte dieser äußerst seltene Fall wirklich einmal eintreten, können Sie sicher sein, dass wir von Senioren Anker umgehend alle Hebel in Bewegung setzen, schnellstmöglich einen Ersatz zu finden. Wir sind stolz auf jeden einzelnen unserer entsandten Service-Engel – aber vielleicht passt ein anderer Engel in der Betreuung einfach besser, dann kriegen wir das ganz sicher hin. Schließlich zählt für uns Ihre Zufriedenheit!
Kündigungsfristen – was ist zu beachten?
Wenn Sie die Zusammenarbeit mit Senioren Anker beenden möchten (was wir von ganzem Herzen bedauern würden!), dann gilt: Der Dienstleistungsvertrag kann ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden.

Was auch Pflegekräfte interessiert

Arbeitet Ihr Service-Engel legal?
Aber natürlich! Denn durch die EU-Erweiterung ist es möglich, dass z. B. polnische Betreuungskräfte in deutschen Haushalten legal tätig werden können (Dienstleistungsfreiheit). Voraussetzung dafür ist eine sozialversicherungspflichtige Einstellung in einer zugelassenen Firma, die ihre Mitarbeiter nach Deutschland entsendet (Entsendegesetz). Mit der Bescheinigung „A1“ ist eine 24-Stunden-Pflegekraft bei den deutschen Kassen gemeldet. Die Sozialversicherungspflicht entsendeter Personen aus einem Land innerhalb der EU wird somit rechtlich anerkannt. Also: Alles in Ordnung.
Sind osteuropäische Pflegekräfte in Deutschland beliebt?
Und wie! Gerade unsere Service-Engel können viel Erfahrung und wertvolle Kenntnisse aus einer langjährigen Tätigkeit vorweisen. Daher erledigen sie ihre Aufgaben routiniert und gehen mit den Pflegebedürftigen einfühlsam um. Auch sind die Konditionen attraktiv, die durch das geringere durchschnittliche Einkommen in den osteuropäischen Staaten entstehen.

Pflegekonfigurator

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Für wen suchen Sie unsere Pflege mit Herz?

Wie viele Personen leben im Haushalt?

Um welchen Angehörigen handelt es sich?

Welches Alter?

Liegt bereits ein Pflegegrad vor?

Wie mobil ist die pflegebedürftige Person?

Leidet die zu pflegende Person an Demenz?

Wird eine nächtliche Betreuung benötigt?

Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit zur Unterbringung der Pflegekraft?

Welche Sprachkenntnisse soll Ihre Pflegekraft haben?

Wie lange benötigen Sie die Betreuung?

Ab wann wird die Pflege benötigt?

Wo genau wird die Unterstützung von Senioren Anker benötigt?

Dankeschön für Ihre Antworten!

Zur Kontaktaufnahme für ein Beratungsgespräch brauchen wir nur noch diese Angaben:

CAPTCHA image

Fragebogen „Pflege mit Herz“

Unsere herzliche Betreuung beginnt mit einem kleinen Download von Ihnen.

Liebe ist ein Geschenk – und wir haben soviel davon zu geben an unsere Senioren. Dafür müssen wir natürlich möglichst genau wissen, welche Betreuung im Detail benötigt und gewünscht wird. Laden Sie sich einfach den Fragebogen herunter, den wir für Sie vorbereitet haben.

Fragebogen „Pflege mit Herz“ [PDF]