Glück fängt dort an, wo man zuhause ist. Wir geben mit Herz und begleiten durch den Alltag.
Pflegegeld-Anträge
Ihr Anspruch auf Pflegegeld
Ist ein Mensch pflegebedürftig, wird er entsprechend der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Leistungen der Pflegeversicherung. Sie können diese in Anspruch nehmen, z. B. das Pflegegeld. Alle anerkannt pflegebedürftigen Personen, die einen Pflegegrad haben, haben Anspruch darauf und können dieses direkt bei der Pflegekasse, die zugleich die Krankenkasse ist, beantragen.
Wir helfen Ihnen gern, den Pflegegeld-Antrag zu stellen:
Pflegegeldübersicht
Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige entsprechend des Pflegegrades:
Verhinderungspflege steht Ihnen zu
Ihr Anspruch auf Verhinderungspflege
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson in der Durchführung der häuslichen Pflege durch Krankheit, Urlaub o. ä. verhindert ist. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr – zusätzlich ist eine Aufstockung durch Kurzzeitpflegeausgleich von 806 € möglich.
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche bekommen:
Individuelles Pflegekostenrechner-Beispiel bei freier Kost und Logis
Ihr Beitrag zur „24-Stunden-Zuhause-Pflege“
Unter Berücksichtigung der aufgeführten Pflegezuschüsse ergibt sich folgender durchschnittlicher Aufwand bei Pflege durch Senioren-Anker und Pflegegrad 3:
Beispielwerte Gesamtkosten für den Service-Engel bei Pflegegrad: | 2.400,00 € |
Abzüglich aktuelle Pflegegeldleistung der Pflegekasse für Pflegegrad: | - 545,00 € |
Abzüglich aktuelles Verhinderungspflegegeld der Pflegekasse (2.418 €/Jahr): | - 201,50 € |
Abzüglich aktuell üblicher Steuervorteil (4.000,00 €/Jahr)*: | - 333,00 € |
Gesamtbelastung pro Monat effektiv: | 1.320,50 € |
Reisekosten der Betreuungskräfte (+ 100,00 € bis 150,00 €) | + 100,00 € |
Zirka alle 8 Wochen pro Anreise/Abreise 100,00 € | 1.420,50 € |
Betreuung einer zweiten Person im Haushalt
Ohne Pflegebedarf zuzüglich 100,00 € bis 200,00 €/Monat
Mit Pflegebedarf zuzüglich 200,00 € bis 400,00 €/Monat
Mehrkosten bei Nachteinsätzen 50,00 € bis 100,00 €/Monat
* Mögliche Steuererleichterung: ggf. bis zu 4.000,00 € im Jahr (333,00 € im Monat)
Wieviel Entlastung darf es sein? Wir helfen Ihnen gern weiter!
Von der Antragstellung bis zur Zahlung des Pflegegeldes lassen wir Ihnen kompetente Hilfe und guten Rat zukommen. Weniger hätten Sie von uns ja auch gar nicht erwartet.
Wir rechnen Ihnen gern Ihre Pflegesituation aus:
Transparente Preise
Ein gutes Gefühl von Anfang an: transparente Preise.
Die „24-Stunden-Zuhause-Pflege“ von Senioren Anker stellt eine echte Alternative zum Pflege -und Seniorenheim dar, da sie durch eine transparente Kostensituation bezahlbar ist und steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Höhe des Aufwands hängt davon ab, wie viel Unterstützung der Pflegebedürftige erhält und welche Voraussetzungen Sie sich von unserem Service-Engel wünschen. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass Sie den für Sie vorbereiteten Fragebogen möglichst genau ausfüllen.
Wir helfen immer weiter – bei der Pflege, bei Ihnen Wünschen, bei den Anträgen:
Was Sie schon immer über Senioren Anker und unsere Pflege mit Herz wissen wollten.
Häufige Fragen von Senioren
- Abschließbares, beheizbares Zimmer
- Zugang zum Bad und zur Toilette
- Ein vernünftiges Bett
- Saubere Bettwäsche
- Internetzugang
- Mitbenutzung der Küche
Wichtige Aspekte für Angehörige
Was auch Pflegekräfte interessiert
Fragebogen „Pflege mit Herz“
Unsere herzliche Betreuung beginnt mit einem kleinen Download von Ihnen.
Liebe ist ein Geschenk – und wir haben soviel davon zu geben an unsere Senioren. Dafür müssen wir natürlich möglichst genau wissen, welche Betreuung im Detail benötigt und gewünscht wird. Laden Sie sich einfach den Fragebogen herunter, den wir für Sie vorbereitet haben.